09.07.2020 Aktuelles aus der Immobilienbranche

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Hausratversicherungen im Test

Ein Wasserschaden, ein Wohnungsbrand oder ein Einbruch: Schlimm genug, wenn so etwas passiert, noch schlimmer ist es, wenn die Hausratversicherung nicht für den Schaden aufkommt. Nicht jede Hausratversicherung deckt jeden Fall ab. Stiftung Warentest hat 157 Tarife von 61 Hausratversicherern untersucht.Enorme Preisunterschiede
Auch Verbraucher die gut versichert sind, sollten den regelmäßigen Vergleich nicht scheuen – zwischen dem teuersten und dem günstigsten Tarif liegen mehrere hundert Euro. Laut Stiftung Warentest bieten die meisten Versicherungen so genannte Premiumtarife, die die meisten Privathaushalte jedoch gar nicht benötigen. Sind die Leistungen im Basistarif ausreichend, können Verbraucher ordentlich sparen.

Guter Rat: Altverträge prüfen
Stiftung Warentest rät dazu, Altverträge zu prüfen. Sind in den vergangenen Jahren hochwertige Anschaffungen hinzugekommen, sodass die Versicherungssumme zu niedrig ist? Werden die Leistungen bei grober Fahrlässigkeit gekürzt, z. B. wenn bei einem Einbruch die Türe nicht abgeschlossen war? Ist das E-Bike in der Fahrradversicherung enthalten? Auch lohnt ein Blick in die Zusatzleistungen: Sind Wasserbetten oder Aquarien inbegriffen? Wie sieht es aus, wenn die Terrassenmöbel gestohlen werden? In neuen Verträgen sind die meisten dieser Leistungen bereits enthalten.

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BGH: Schonfristzahlung heilt ordentliche Kündigung nicht

Bereits zum dritten Mal urteilte das Landgericht (LG) Berlin, dass Mieter, die ihre Mietrückstände begleichen, damit nicht nur die fristlose, sondern auch die ordentliche Kündigung heilen. Bereits zum dritten Mal hebt der Bundesgerichtshof (BGH) ein solches Urteil auf und findet deutliche Worte.

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